Rechtsprechung
   BFH, 25.05.2022 - X B 158/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22641
BFH, 25.05.2022 - X B 158/21 (https://dejure.org/2022,22641)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2022 - X B 158/21 (https://dejure.org/2022,22641)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - X B 158/21 (https://dejure.org/2022,22641)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 121 Satz 1, § 52d Satz 1 FGO, § 52d FGO, § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 52a Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 52a Abs. 5 Satz 1 FGO, § 130a Abs. 5 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 55a Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 56 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • JurPC

    Zeitpunkt des Eingangs eines über beA übermittelten Schriftsatzes

  • Wolters Kluwer

    Übermittlung einer Beschwerdebegründung als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach; Eingang auf dem Server des Bundesfinanzhofs 12 Sekunden nach Fristablauf; Eingang durch Speicherung auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung eines ...

  • rewis.io

    Zeitpunkt des Eingangs eines über das beA übermittelten Schriftsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Eingangs eines über das beA übermittelten Schriftsatzes

  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt des Eingangs eines über das beA übermittelten Schriftsatzes

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt des Eingangs eines über das beA übermittelten Schriftsatzes

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der über das beA übermittelte Schriftsatz - und der Zeitpunkt des Eingangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2872
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

    Auszug aus BFH, 25.05.2022 - X B 158/21
    NV: Der von einem Rechtsanwalt über das besondere Anwaltspostfach (beA) gemäß § 52d, § 52a Abs. 1, 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO in elektronischer Form übermittelte Schriftsatz --vorliegend die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde-- geht dann bei Gericht ein, wenn er auf dem für das Gericht eingerichteten Server im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach gespeichert ist (vgl. § 52a Abs. 5 Satz 1 FGO; Anschluss an BGH-Entscheidung vom 11.05.2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201, Rz 18).

    Nach der zur insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 130a Abs. 5 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt ein Eingang vor, wenn das Dokument auf dem für das Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach gespeichert worden ist (Beschluss vom 11.05.2021 - VIII ZB 9/20, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2021, 2201, Rz 18).

    Unerheblich ist, ob und zu welchem Zeitpunkt das Dokument von dort aus an Client-Rechner innerhalb des Gerichtsnetzes weitergeleitet oder von solchen Rechnern abgeholt bzw. ausgedruckt wird (BGH-Entscheidungen in NJW 2021, 2201, Rz 18; vom 25.08.2020 - VI ZB 79/19, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2020, 1519, Rz 6 ff., sowie vom 14.05.2020 - X ZR 119/18, Monatsschrift für Deutsches Recht 2020, 1272, Rz 12; ebenso Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 130a Rz 14).

  • BGH, 14.05.2020 - X ZR 119/18

    Aktivitätsüberwachung - Wirksamer Zugang eines elektronischen Dokuments mit

    Auszug aus BFH, 25.05.2022 - X B 158/21
    Unerheblich ist, ob und zu welchem Zeitpunkt das Dokument von dort aus an Client-Rechner innerhalb des Gerichtsnetzes weitergeleitet oder von solchen Rechnern abgeholt bzw. ausgedruckt wird (BGH-Entscheidungen in NJW 2021, 2201, Rz 18; vom 25.08.2020 - VI ZB 79/19, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2020, 1519, Rz 6 ff., sowie vom 14.05.2020 - X ZR 119/18, Monatsschrift für Deutsches Recht 2020, 1272, Rz 12; ebenso Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 130a Rz 14).
  • BGH, 25.08.2020 - VI ZB 79/19

    Wie wird die Frist durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt?

    Auszug aus BFH, 25.05.2022 - X B 158/21
    Unerheblich ist, ob und zu welchem Zeitpunkt das Dokument von dort aus an Client-Rechner innerhalb des Gerichtsnetzes weitergeleitet oder von solchen Rechnern abgeholt bzw. ausgedruckt wird (BGH-Entscheidungen in NJW 2021, 2201, Rz 18; vom 25.08.2020 - VI ZB 79/19, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2020, 1519, Rz 6 ff., sowie vom 14.05.2020 - X ZR 119/18, Monatsschrift für Deutsches Recht 2020, 1272, Rz 12; ebenso Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 130a Rz 14).
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